Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Wladimir Weiner im Bereich anästhesiologischer Einarbeitung, Schulung und organisatorischer Unterstützung für Kliniken und medizinische Einrichtungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand der Leistung ist die zeitlich befristete Durchführung von Einarbeitung, Schulungen sowie fachlicher Anleitung im Bereich der operativen Anästhesie.
Die Einarbeitung erfolgt als zusammenhängender Einsatz von montags bis freitags während der regulären Arbeitszeiten und findet überwiegend vor Ort im OP-Bereich des Kunden statt.
Die Leistung wird ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Trainingswoche zu den regulären Arbeitszeiten erbracht. Der Auftragnehmer wird nicht in den Dienstplan der Einrichtung aufgenommen und übernimmt keine Bereitschafts-, Ruf-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste. Er ist nicht in die Dienst- und Weisungsstrukturen des Auftraggebers eingebunden und erbringt seine Leistung als freiberuflich tätiger Facharzt in eigener fachlicher Verantwortung.
Die einwöchige Einarbeitung erfolgt exklusiv für einen Arzt.
Im Rahmen der Einarbeitung erfolgt, abhängig von Qualifikation, Vorerfahrung sowie den organisatorischen und fachlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung, die praktische Anleitung und Supervision anästhesiologischer Tätigkeiten.
Der Assistenzarzt wird hierbei nach individueller fachlicher Einschätzung schrittweise an die praktische Durchführung standardisierter anästhesiologischer Abläufe herangeführt und übernimmt unter fachlicher Supervision eigenständig Tätigkeiten im zugewiesenen OP-Bereich.
Die Einarbeitung umfasst insbesondere folgende theoretische und praktische Inhalte:
- präoperative Patientenbeurteilung,
- Grundlagen anästhesiologischen Monitorings,
- Atemwegsmanagement,
- Maskenbeatmung,
- Intubationstechniken,
- Umgang mit supraglottischen Atemwegshilfen,
- Einleitung und Ausleitung von Allgemeinanästhesien,
- intraoperative Überwachung,
- postoperative Patientenübergabe,
- organisatorische Abläufe im OP,
- Kommunikation im OP-Team,
- Grundlagen des anästhesiologischen Notfallmanagements,
- praktische Durchführung standardisierter anästhesiologischer Abläufe unter Supervision.
Die praktische Durchführung erfolgt abhängig vom individuellen Lernfortschritt sowie unter fachlicher Anleitung und Supervision.
Folgende Leistungen sind im Programm „Saalfit in 5 Tagen“ ebenfalls enthalten:
- organisatorische Vorbereitungsgespräche,
- Bereitstellung von Arbeits- und Schreibmaterial,
- Amboss-Zugang für das Selbststudium,
- strukturierte Rückmeldung zum Ausbildungs- und Wissensstand,
- Erstellung einer zusammenfassenden fachlichen Einschätzung zum Ausbildungs- und Kompetenzstand des Assistenzarztes zur Übergabe an die jeweilige Einrichtung,
- Nachbesprechung und Debriefing per Videokonferenz nach Abschluss der Einarbeitung.
Ziel der Einarbeitung ist die eigenverantwortliche Führung eines anästhesiologisch einfachen OP-Saals, insbesondere eines Gynäkologie-, HNO- oder Urologie-Saals, mit überwiegend ASA-1- und ASA-2-Patienten unter Beachtung der klinikinternen Standards. Regionalanästhesiologische Verfahren und invasive Techniken sind nicht Bestandteil des regulären Trainingsprogramms. Dies wird erreicht durch Vermittlung theoretischer und praktischer Fähigkeiten im Bereich der klinischen Anästhesie.
Der individuelle Lernfortschritt hängt insbesondere von Vorerfahrung, praktischer Mitarbeit und den klinischen Rahmenbedingungen ab. Eine Garantie für einen bestimmten Ausbildungs-, Lern- oder Tätigkeitserfolg wird nicht übernommen.
Pilotkliniken: Zusätzliche Trainingswoche
Ausschließlich im Rahmen eines ausdrücklich als Pilotangebot vereinbarten Trainings erfolgt bei Nichterreichen der anhand der Kompetenzcheckliste definierten Saalfreigabe nach Abschluss der fünftägigen Trainingsphase eine weitere Begleitung von bis zu fünf Trainingstagen ohne zusätzliches Honorar.
Diese Regelung gilt ausschließlich für entsprechend vereinbarte Pilotprojekte und ist nicht Bestandteil des regulären Leistungsangebots.
Das reguläre Trainingsprogramm endet nach fünf Trainingstagen. Ein Anspruch auf Verlängerung des Trainings aufgrund nicht erreichter Lernziele besteht außerhalb eines ausdrücklich vereinbarten Pilotangebots nicht.
Ein bestimmter Ausbildungs-, Lern-, Kompetenz- oder Tätigkeitserfolg wird auch durch die zusätzliche Trainingswoche nicht garantiert.
3. Vertragsschluss
Eine Buchung über die Website oder per individueller Vereinbarung stellt eine verbindliche Anfrage dar. Als Bestätigung seitens des Leistungsanbieters erhalten Sie eine Rechnung im gewünschten Format. Elektronische Rechnungsformate wie ZUGFeRD oder XRechnung werden unterstützt.
Erfolgt die Beauftragung auf Grundlage eines schriftlichen Angebots, kommt der Vertrag mit Zugang der unterzeichneten Auftragsbestätigung oder einer Bestätigung per E-Mail durch eine zeichnungsberechtigte Person zustande.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch am Freitag vor Beginn der Leistungserbringung, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Durchführung des Trainings setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus.
Die Leistungserbringung kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgestellt werden.
5. Stornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallpauschalen:
- bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
- 13 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
Dies gilt grundsätzlich auch bei krankheitsbedingter Verhinderung des Assistenzarztes.
Eine Verschiebung des Trainingszeitraums ist bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich. Danach kann in begründeten Ausnahmefällen nach individueller Absprache eine Umbuchung erfolgen.
Kann die Einarbeitung aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert.
Bereits geleistete Zahlungen werden nach Wahl des Auftraggebers auf einen Ersatztermin angerechnet oder zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Reise-, Ausfall- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.
6. Reisekosten und Unterkunft
Mit dem vereinbarten Honorar sind sämtliche Reise- und Nebenkosten abgegolten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Zugang zu den relevanten Arbeitsbereichen,
- notwendige Berechtigungen,
- Ansprechpartner vor Ort,
- fest eingeplanter, wenig komplexer OP-Saal für die Trainingswoche,
- organisatorische Abstimmungen,
- der Auftragnehmer wird nicht in Dienstpläne, Bereitschafts- oder Rufdienste eingeplant.
8. Haftung
Die Leistungen erfolgen entsprechend der fachärztlichen Qualifikation sowie unter Beachtung der anerkannten medizinischen Standards und des jeweils geltenden Facharztstandards in der Anästhesiologie.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit gesetzlich zulässig.
Während der Trainingswoche erfolgt die anästhesiologische Patientenversorgung unter der fachärztlichen Verantwortung und Supervision des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer greift bei fachlicher Erforderlichkeit unmittelbar in die Patientenversorgung ein. Die organisatorische Gesamtverantwortung der jeweiligen medizinischen Einrichtung bleibt unberührt.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise auf der Website.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.